Inhaber der Seite
Georg Scheumann
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Ich suche (ehemalige) Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken, welche negative Erfahrungen mit dem GVB oder dessen Prüfern gemacht haben.

Gästebuch

000753

in memoriam
Raiffeisenbank
Neuhof a.d. Zenn eG

C/ Weihnachtsgeschichten und mehr

 

Im Interesse der Mitglieder

Vorwort:
Als ich im Jahr 1994 als Vorstand einer kleineren örtlich eingebundenen Raiffeisenbank beschloss, der Aufforderung eines Prüfers des Genossenschaftsverband Bayern e.V. zur Fusion mit einer weit größeren Stadtgenossenschaft nicht Folge zu leisten und statt dessen die Fusion mit einer in unmittelbarer Nähe beheimateten Bank bevorzugte, zog ich mir den Unwillen des Genossenschafts- verband Bayern zu, weil ich - entgegen ausdrücklichen Verbotes seitens des GVB - meine Mitglieder über deren besonderen Rechte als Eigentümer informierte, und schied im Jahr 1996 aus den Diensten von Vater Raiffeisen aus. Das heißt aber nicht, dass ich auch aus Diensten einer guten und sozialen Idee ausgeschieden bin
Die Seite 
www.wegfrei.de ist in den darauffolgenden Jahren entstanden.

Die Seite wegfrei.de beschreibt jedoch nur die Spitze des Eisbergs. 
Die Wirklichkeit ist viel schlimmer als selbst ich bisher angenommen habe.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung handelt es sich um 

die Vergewaltigung der Rechtsform
“eingetragene Genossenschaft”

Hat Ihnen der Vorstand Ihrer Genossenschaftsbank eigentlich irgendwann einmal gesagt, was der Förderauftrag einer Genossenschaft wirklich bedeutet.  Fragen Sie mal gezielt nach, welche besonderen Vorteile ausschliesslich den Mitgliedern gewährt werden und wie sie sich dadurch von Banken anderer Rechtsform unterscheidet.
Vorab: eine jährliche Dividende und evtl. zusätzlich ein Essen haben mit dem Förderauftrag nichts zu tun.

Wer den Förderauftrag kennt, der weiß auch dass die Rechtsform “Genossenschaft” für solche Universalbanken wie sich die Volks- und Raiffeisenbanken heute darstellen die verkehrteste Rechtsform ist die es gibt.

Die Haftung für die Einhaltung des Förderauftrags trifft Vorstand und Aufsichtsrat gleichermaßen. Und zwar mit der Umkehr der Beweislast. Ich möchte nicht in der Haut von vielen Aufsichtsräten stecken.

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Behauptung 1)
Pflichtprüfung bei einer Genossenschaft bedeutet in erster Linie
Prüfung der Einhaltung des Förderauftrags zu Gunsten der Mitglieder

Behauptung 2)
Die Prüfung gemäß KWG des Unternehmensgegenstandes “Universalbank”
ist nicht gleichzustellen mit der Pflichtprüfung der Erfüllung des Förderauftrags

Bundesverfassungsgericht
”Gerade wenn die Genossenschaft
wirtschaftlich auch im Verhältnis zu Nichtmitgliedern tätig wird, bedarf deshalb die Sicherstellung des Förderzwecks einer spezifischen Kontrolle.”

Dringender Verdacht
Der Genossenschaftsverband Bayern kommt der ihm höchstrichterlich vorgegebenen Pflicht, gerade wenn Nichtmitgliedergeschäfte getätigt werden, die Sicherstellung des Förderzweck einer eG einer spezifischen Kontrolle zu unterziehen,
nicht nach.