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Die „eingetragene Genossenschaft“ ist eine Rechtsform deren Herkunft aus dem
wirtschaftlichen Verein stammt.
Anders als eine Kapitalgesellschaft wie AG oder GmbH hat sie nicht die Aufgabe das
eigene Gesellschaftskapital im Interesse ihrer Eigentümer zu mehren, sie hat vielmehr die Aufgabe ihre Eigentümer, die Mitglieder, zu fördern und deren Vermögen zu vermehren.
Diese Ausrichtung auf die unbedingte Förderung und Vermögensvermehrung der Mitglieder
ist bei der Gruppe der Kreditgenossenschaften, also bei den Volks- und Raiffeisenbanken, schon lange in Vergessenheit geraten. Statt Mitgliederförderung ist Gewinnmaximierung das höchste Ziel. Das Geschäft mit
Nichtmitgliedern ist zum Hauptzweck geworden, die Mitglieder werden nur noch als notwendiges Übel betrachtet. Eine Förderung der Mitglieder findet nicht mehr statt.
Die soziale Idee, die hinter jeder Genossenschaft steht wird nicht mehr praktiziert.
Wegen 17 Millionen Mitglieder der Genossenschaftsbanken in Deutschland, davon 2,4
Millionen in Bayern ist es Zeit die Wahrheit auszusprechen, dieses Thema ans helle Tageslicht zu bringen und in einer Art und Weise abzuhandeln, dass es auch
normale Leute ohne genossenschaftsbankspezifisches Wissen überblicken können.
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