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Und so sieht es bei gleichen Vorgaben bei einer Genossenschaftsbank, also einer “eG” aus:
Die Eigentümer und Kapitaleigner einer Genossenschaftsbank sind die Mitglieder, deren Kapitalanteile nennt man Geschäftsanteile. Doch auch der gemeine Wert eines Geschäftsanteils kann nach dem gleichen Schema berechnet werden.
Beispiel:

Berechneter Vermögenswert der Genossenschaftsbank

A

53.000.000,-- €

gesamte Kapitalanteile (=Geschäftsguthaben der Mitglieder)

B

5.000.000,-- €

Vermögenswert eines Geschäftsanteils von 100,-- €  {(A : B) x 100}

C

1.060,-- €

Bei Kündigung seines Anteils hat ein Genossenschaftsmitglied keinen Anspruch auf den Vermögenswert sondern erhält lediglich den irgendwann einbezahlten Betrag zurück, also

D

100,-- €

Im Gegensatz zu einem Aktionär einer AG oder Gesellschafter einer GmbH erhält beim Ausscheiden aus der Genossenschaft ein Mitglied den tatsächlichen Wert seines Anteils niemals mit ausbezahlt, sondern lediglich den von ihm irgendwann einbezahlten Geschäftsguthabenbetrag von 100,-- €. Der Vermögenswert wird von der Genossenschaftbank behalten. (Egal ob er nun ein Jahr oder 50 Jahre lang Mitglied war). 

wirklich

Übrigens:
Die auf Sie bzw. Ihre Genossenschaftsbank zutreffenden Zahlen können Sie (überschlägig) jederzeit selbst ermitteln. Diese sind auf der Passivseite der jeweiligen Jahresbilanz Ihrer Genossenschaftsbank unter Position 12 ausgewiesen.
Teilen Sie einfach die Gesamtsumme der Position 12 durch die unter Position 12a ausgewiesenen Geschäftsguthaben der Mitglieder (=Gezeichnetes Kapital) und multiplizieren diesen mit 100

Das Ergebnis verrät Ihnen welchen Wert ein Geschäftsanteil von 100 € eigentlich hat.    muster 

Wenn Sie die Jahresbilanz Ihrer Bank nicht besitzen, Sie finden diese kostenlos unter www.ebundesanzeiger.de
Geben Sie bei “Suchbegriff” den Namen Ihrer Bank ein und bei “Welchen Begriff...” entscheiden Sie sich für “Rechnungslegung/Finanzberichte” 

Frage1