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Raiffeisenbank
Neuhof a.d. Zenn eG

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Die Frage der Fragen

Nachdem niemand bestreiten kann, dass in § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes der Förderzweck einer Genossenschaft gesetzlich festgelegt ist und auch die höchsten Gerichte diesen Förderzweck bestätigt haben bzw. diesen als Selbstverständlichkeit ansehen,

eine Volksbank, Raiffeisenbank, VR-Bank, Genobank usw., also alle Banken in der Rechtsform der “eingetragenen Genossenschaft” jedoch das Bankgeschäft ohne jeglichen Unterschied genauso wie jede andere Bank betreiben,

Welche Vorteile hat oder erhält in einer Genossenschaftsbank das Mitglied als Kunde, die der Kunde einer Bank in der Rechtsform AG oder GmbH nicht hat und auch niemals erhalten wird?

 

oder auch

Welche Förderung aus dem Bankbetrieb erhält das Mitglied als Kunde einer Genossenschaftsbank, die ein Nichtmitglied als Kunde niemals erhalten würde?
(Hinweis: Eine jährliche Dividende auf Geschäftsguthaben ist keine Förderung der Mitglieder.)

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