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Gästebuch zur Webseite:

Diskutieren Sie zu den Ausführungen auf der Internetseite wegfrei.de und teilen Sie mir Ihre Meinung zu den dort behandelten Themen mit.

Für Anregungen bin ich dankbar.

Sollten Sie Fragen wegen einer bevorstehenden Fusion haben, ich bin gerne bereit zu helfen. Bitte kontaktieren Sie mich dann per Email.

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Diskutieren Sie zu folgender Frage mit:

  1. Der Gesetzgeber hat für jede Genossenschaft - gleich welchen Geschäftszweckes - die Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband gesetzlich vorgeschrieben.
    (GenG § 54)
     
  2. Im Rahmen der Geschäftsführungsprüfung muss vom gesetzlichen Prüfungsverband unter anderem die Erfüllung des zugunsten der Mitglieder bestehenden Förderzwecks gemäß § 1 Abs. 1 GenG kontrolliert werden. (GenG § 53)
     
  3. Die genossenschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt vom Vorstand einer Genossenschaft, dass er die Mitglieder der Genossenschaft über Umstände die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert.(GenG § 34 i.V.m. Urteil BGH II ZR 198/00)
     

Die Frage dazu lautet:

Hat der für die Genossenschaft zuständige gesetzliche genossenschaftliche Pflichtprüfungsverband die Aufgabe, die Einhaltung dieser Treuepflicht gegenüber den Mitgliedern von Gesetzes wegen zu überwachen, im Prüfungsbericht dazu Stellung zu nehmen und gilt das ganz besonders auch für ein Fusionsgutachten.

 

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Im Mittelpunkt allen Strebens steht immer nur der Mensch !                         (Friedrich Wilhelm Raiffeisen)