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Behauptung 1) Pflichtprüfung bei einer Genossenschaft bedeutet in erster Linie Prüfung der Einhaltung des Förderauftrags zu Gunsten der Mitglieder
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Behauptung 2) Die Prüfung gemäß KWG des Unternehmensgegenstandes “Universalbank” ist nicht gleichzustellen mit der Pflichtprüfung der Erfüllung des Förderauftrags
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Bundesverfassungsgericht ”Gerade wenn die Genossenschaft wirtschaftlich auch im Verhältnis zu Nichtmitgliedern tätig
wird, bedarf deshalb die Sicherstellung des Förderzwecks einer spezifischen Kontrolle.”
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Dringender Verdacht Der Genossenschaftsverband Bayern kommt der ihm höchstricherlich vorgegebenen Pflicht, gerade wenn Nichtmitgliedergeschäfte getätigt werden, die Sicherstellung des Förderzweck
einer eG einer spezifischen Kontrolle zu unterziehen, nicht nach.
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Dringender weiterer Verdacht Es mangelt den Mitgliedern der Volks- und
Raiffeisenbanken sowie zahlreichen Organträgern dieser Bankengruppe an Kenntnis über den „innersten Kern" der eigenen Rechtsform.
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