Behauptung 1)
Pflichtprüfung bei einer Genossenschaft bedeutet in erster Linie
Prüfung der Einhaltung des Förderauftrags zu Gunsten der Mitglieder

Behauptung 2)
Die Prüfung gemäß KWG des Unternehmensgegenstandes “Universalbank”
ist nicht gleichzustellen mit der Pflichtprüfung der Erfüllung des Förderauftrags

Bundesverfassungsgericht
”Gerade wenn die Genossenschaft
wirtschaftlich auch im Verhältnis zu Nichtmitgliedern tätig wird, bedarf deshalb die Sicherstellung des Förderzwecks einer spezifischen Kontrolle.”

Dringender Verdacht
Der Genossenschaftsverband Bayern kommt der ihm höchstricherlich vorgegebenen Pflicht, gerade wenn Nichtmitgliedergeschäfte getätigt werden, die Sicherstellung des Förderzweck einer eG einer spezifischen Kontrolle zu unterziehen,
nicht nach.

Dringender weiterer Verdacht
Es mangelt den Mitgliedern der Volks- und Raiffeisenbanken sowie zahlreichen Organträgern dieser Bankengruppe an Kenntnis über den „innersten Kern" der eigenen Rechtsform.