Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein
Was bedeutet der Förderauftrag einer Genossenschaft?

Der Förderauftrag ist der gesetzliche Zweck jeder Genossenschaft. Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes besteht die Aufgabe einer Genossenschaft darin, ihre Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Das bedeutet: Eine Genossenschaft arbeitet nicht in erster Linie für Gewinne oder externe Eigentümer, sondern für ihre Mitglieder. Diese sollen durch die Leistungen der Genossenschaft wirtschaftliche Vorteile erhalten – zum Beispiel durch bessere Konditionen, verlässliche Dienstleistungen oder gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten.

Der Förderauftrag unterscheidet die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen. Während bei Kapitalgesellschaften in erster Linie die Rendite der Anteilseigner im Mittelpunkt steht, dient eine Genossenschaft dem Nutzen ihrer Mitglieder.

Mitglieder sind daher nicht nur Kunden, sondern zugleich Eigentümer und Mitgestalter der Genossenschaft. Sie entscheiden in der General- oder Vertreterversammlung über wichtige Fragen der Entwicklung der Genossenschaft.

Der Förderauftrag ist damit der zentrale Maßstab für das Handeln auch einer Genossenschaftsbank:
Die Genossenschaftsbank existiert, um ihre Mitglieder zu fördern.


Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
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