Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein
Was ist eine Genossenschaft

Stellen Sie sich ein Dorf im 19. Jahrhundert vor. Armut, Missernten, Hunger. Bauern, die hart arbeiten – und dennoch kaum überleben können. Wer Geld brauchte, war den Wucherzinsen der Geldverleiher ausgeliefert. Hoffnung war ein seltenes Gut.

In genau dieser Zeit trat ein Mann auf den Plan:
Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Er stellte eine revolutionäre Frage:
Warum sollen Menschen alleine kämpfen, wenn sie gemeinsam stark sein können?

Raiffeisens Antwort war mutig und einfach zugleich:
Vereine zur Selbsthilfe

Diese waren keine gewöhnlichen Geldverleiher. Sie waren keine Maschinen für Profit – sie waren Werkzeuge der Solidarität

.Aus Raiffeisens Sicht hatten diese Vereine eine klare Aufgabe:
👉 Sie sollten den kleinen Leuten helfen,
👉 faire Kredite ermöglichen,
👉 Armut bekämpfen,
👉 und vor allem: Selbsthilfe statt Abhängigkeit fördern.

Der Erfolg dieser Idee war so groß, dass der Gesetzgeber dafür ein eigenes Gesetz beschloss, das diese Werkzeuge der Gemeinschaft und Solidarität festschreiben sollte, das Genossenschaftsgesetz. Darin ist auch heute noch festgeschrieben, dass ein Unternehmen nur dann die Rechtsform Genossenschaft nutzen kann, wenn deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.


Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
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